Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt
- Durchblick im Fachchinesisch
- Rund um Immobilie und Finanzierung
- Von der Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Bis zur Zwischenfinanzierung
Lexikon - Instandhaltungsrücklage
Unser Lexikon soll Ihnen helfen, das "Fachchinesisch" der Baufinanzierung besser zu verstehen. Suchen Sie direkt über Anklicken des Anfangsbuchstabens.
Wissenswertes zum Nachschlagen
| A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z | |
|
|
InstandhaltungsrücklageNach dem Wohnungseigentumsgesetz (§ 21 Abs. 5 WEG) vorgeschriebener, regelmäßig zu zahlender Pauschalbetrag zur Beseitigung auftretender Schäden und Mängel am Gemeinschaftseigentum. Der von allen Miteigentümern aufzubringende Betrag richtet sich nach der Wohnfläche der einzelnen Eigentumswohnungen. Im Allgemeinen liegt er zwischen 0,8 % und 1,0 % p.a. der Herstellungskosten. |





