Bauherren-Haftpflicht

Zur Absicherung von Familie und Immobilie

  • Die optimale Ergänzung zur Finanzierung
  • Sicherung von finanziellen und persönlichen Risiken
  • Günstige Angebote

Schutz für Sie und Ihre Immobilie: Absicherung für Immobilienbesitzer

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Verletzt sich auf Ihrer Baustelle ein Passant oder spielende Kinder, haften Sie als Bauherr unbegrenzt und ein Leben lang. Enorme Schadenersatzforderungen können so auf Sie zukommen, die auch leicht zur Existenzfrage werden können.

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  • 3 Mio. € Deckungssumme (pauschal für Personen- und Sachschäden) 150.000 € bei Vermögensschäden
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Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Pflicht eines jeden Bauherrn, für verursachte Schäden zu haften, die durch die Bautätigkeit entstanden sind:

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." § 823 BGB

Dieser Satz kann weitreichende Folgen haben: Denn der Verursacher haftet grundsätzlich in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen jetzigen und zukünftigen Vermögen. Eine Schadenersatzforderung kann zur Existenzfrage werden. Deshalb ist die Absicherung mit einer Bauherren-Haftpflichtversicherung so wichtig.

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt den versicherten Eigentümer vor möglichen hohen Schadenersatzansprüchen. Selbst wenn Sie einen Architekten, eine Baufirma oder Handwerker beauftragen, können Sie für Versäumnisse z.B. bei der Absicherung haftbar gemacht werden.

Die Haftpflichtversicherung:


  • kommt für Schadenersatzforderungen auf oder wehrt unberechtigte Forderungen ab
  • sichert Sie bis zur Fertigstellung Ihres Bauvorhabens ab (Laufzeitbegrenzung)
  • schützt Sie ohne Selbstbeteiligung - und das für einen günstigen Einmalbeitrag

Bei Sachschäden werden die Reparatur, die Wiederbeschaffung oder auch der Nutzungsausfall gezahlt. Werden Personen verletzt, zahlt die Bauherren-Haftpflicht die Behandlungskosten, Schmerzensgelder und gegebenenfalls auch eine lebenslange Rente.

Hier leistet die Bauherren-Haftpflichtversicherung. Einige Beispiele:

  • Kinder spielen unbefugt auf der Baustelle. Durch unzureichende Absicherung stürzt eines der Kinder in einen Kellerschacht und verletzt sich dabei. Hier kommt die Bauherren-Haftpflicht für den Schaden auf.
  • Ein Radfahrer rutscht auf der beschmutzten Fahrbahn aus und bricht sich bei dem Sturz den Arm. Die Bauherren-Haftpflicht übernimmt die Behandlungskosten und den Verdienstausfall.

Bauherren privater Baustellen können sich sowohl für Neubauten als auch für größere Umbaumaßnahmen absichern. Mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung sind Sie auch vor Forderungen geschützt, die durch Schäden entstehen können z.B. verursacht von beauftragten Architekten und Handwerkern sowie durch Freunde und Bekannte im Rahmen der Nachbarschaftshilfe.

* Bausumme 200.000 €, ohne Eigenleistung

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