Risikoleben

Zur Absicherung von Familie und Immobilie

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Schutz für Sie und Ihre Immobilie: Absicherung für Immobilienbesitzer

Risiko-Lebensversicherung

Verstirbt der Hauptverdiener, haben die Hinterbliebenen neben dem persönlichen Verlust oft auch mit den finanziellen Belastungen zu kämpfen - unter anderem mit den Raten aus der Baufinanzierung. Dem finanziellen Problem können Sie durch eine Risiko-Lebensversicherung entgegenwirken.

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Auf den folgenden Seiten finden Sie alle Informationen rund um dieses wichtige Thema:

Eine Risiko-Lebensversicherung wird für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen und zahlt im Todesfall der versicherten Person den Begünstigten (im Regelfall sind das die Hinterbliebenen) die im Voraus vereinbarte Versicherungssumme. Diese kann in der Regel bis zu 5 Mio. Euro hoch sein.

Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit nicht, wird am Ende nichts ausgezahlt. Hierin unterscheidet sich die Risiko-Lebensversicherung von der klassischen Kapitallebensversicherung, die eine Mischung aus Todesfallschutz und Vermögensaufbau darstellt. Dafür sind die Beiträge für eine Risiko-Lebensversicherung auch deutlich niedriger als die für eine Kapitallebensversicherung.

In der Risiko-Lebensversicherung gibt es nur wenige Ausnahmen, die nicht oder nur begrenzt versichert sind. Zu diesen Ausnahmen zählen Selbstmord und Ableben im Krieg.

Selbstmord


Selbstmord als Ursache des Ablebens ist innerhalb der ersten drei Jahre nach Versicherungsbeginn vom vollen Versicherungsschutz ausgenommen (ebenso innerhalb der ersten drei Jahre nach Wiederaufnahme der Zahlung des vollen Beitrages, welchen Sie eventuell aufgrund finanzieller Engpässe zeitweilig reduziert hatten). Voller Versicherungsschutz besteht bei Selbstmord aber dennoch, wenn die Tat aufgrund krankhafter geistiger Störung begangen worden ist. Das heißt, dass die versicherte Person nicht mehr selbständig handeln und entscheiden konnte.

Ableben im Krieg


Das Ableben im Krieg bzw. durch kriegerische Auseinandersetzungen oder innere Unruhen kann ebenfalls eine Ursache für einen eingeschränkten Versicherungsschutz sein. Ableben durch terroristische Anschläge hingegen sind derzeit in der Regel versichert.

Bei der Ausgestaltung von Risiko-Lebensversicherungen werden drei verschiedene Formen der Risiko-Lebensversicherung unterschieden.

Klassische Risiko-Lebensversicherung


Dies ist die Standardvariante, bei der eine Person versichert wird und im Todesfall die Versicherungssumme an den oder die Begünstigten gezahlt wird.

Verbundene Risiko-Lebensversicherung


Die verbundene Risiko-Lebensversicherung ist für Ehepartner, die sich gegenseitig absichern wollen. Dabei werden beide Personen versichert. Die Versicherung leistet dann, wenn eine der beiden versicherten Personen stirbt. Diese Art der gegenseitigen Absicherung kann zwar billiger sein als eine Einzelabsicherung für beide Personen, dafür wird die Versicherungssumme aber nur einmal fällig.

Fallende Risiko-Lebensversicherung


Bei dieser Art der Risiko-Lebensversicherung verringert sich die Auszahlung im Todesfall jährlich um einen vereinbarten Betrag. Wenn Sie zum Beispiel eine Versicherungssumme von 100.000 Euro mit einer Vertragslaufzeit von zehn Jahren abgeschlossen haben, verringert sich die Versicherungssumme jährlich um 10.000 Euro. Diese Variante ist insbesondere zur direkten Absicherung eines Darlehens sehr sinnvoll, dessen Restschuld aufgrund der regelmäßigen Tilgung ebenfalls von Jahr zu Jahr sinkt. Aus diesem Grund sollten Sie die Höhe der Versicherungssumme sowie die Vertragslaufzeit Ihrer Risiko-Lebensversicherung so wählen, dass sie der anfänglichen Nettodarlehenssumme und der voraussichtlichen Laufzeit Ihrer Immobilienfinanzierung entspricht.

Versicherungsgesellschaften müssen immer ein Finanzpolster einkalkulieren, da möglicherweise mehr Versicherte sterben als ursprünglich angenommen. Sterben weniger Menschen, erzielen die Anbieter Überschüsse, die sie an ihre Kunden weiterleiten.

Versicherte können daher zwischen zwei Varianten der Versicherungsleistung wählen: Todesfallbonus oder Beitragsverrechnung.

Todesfallbonus


Hierbei bleibt der Beitrag immer gleich. Steigen die Überschüsse des Unternehmens, steigt auch die Versicherungssumme und somit die Höhe der Zahlung an die Hinterbliebenen. Im umgekehrten Fall sinkt die Versicherungssumme, wenn die Überschüsse zurückgehen. Das kann von Nachteil sein, wenn Hinterbliebene ein Haus abbezahlen müssen oder andere finanzielle Verpflichtungen anstehen.

Beitragsverrechnung


Daher empfehlen wir die so genannte Beitragsverrechnung. Hier müssen Sie geringere Beiträge zahlen, wenn die Überschüsse steigen. Umgekehrt steigen Ihre Beiträge, wenn die Überschüsse sinken. Die Versicherungsleistung ist jedoch während der gesamten Vertragslaufzeit konstant, so dass Sie immer genau wissen, welchen Betrag Ihre Hinterbliebenen im Todesfall ausgezahlt bekommen. Die Obergrenze einer möglichen Erhöhung ist in Ihrem Versicherungsschein geregelt.

Wenn Sie sich doch für den Todesfallbonus entscheiden, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Versicherung Ihnen die Möglichkeit bietet, bei sinkenden Überschüssen und somit einer sinkenden Versicherungssumme diese durch eine Aufstockung des Beitrags wieder auf das ursprüngliche Niveau anzuheben.

Beim Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung kann man nicht viel falsch machen. Dennoch sollten Sie die folgenden Punkte beachten:

Ärztliche Untersuchung


Bei größeren Versicherungssummen (in der Regel ab 200.000 Euro) oder älteren Antragstellern bestehen die meisten Versicherungen auf eine ärztliche Untersuchung. Stellen Sie sicher, dass Sie im Vorfeld darüber informiert werden, ob in Ihrem Fall eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist oder nicht. Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass die Kosten für diese Untersuchung von der Versicherungsgesellschaft getragen werden.

Nachversicherungsgarantie


Bei vielen Anbietern haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag an veränderte Lebenssituationen wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes anzupassen. Eine entsprechende Nachversicherungsgarantie gibt Ihnen die Möglichkeit, die Versicherungssumme jederzeit zu erhöhen, ohne sich erneut einer Gesundheitsprüfung unterziehen zu müssen.

Ehrliche und wahrheitsgemäße Beantwortung aller Fragen


Grundlage für einen Anspruch auf die Versicherungsleistung beim Ableben der versicherten Person ist die sorgfältige und wahrheitsgemäße Beantwortung aller Fragen über den Gesundheitszustand sowie die beruflichen Risiken und Hobbies. Ansonsten riskieren Sie den Versicherungsschutz aufgrund der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.

Raucher oder Nichtraucher?


Viele Versicherungsgesellschaften bieten Nichtrauchern besonders günstige Tarife. Aber beachten Sie: Als Nichtraucher zählt nur, wer seit mindestens einem Jahr nicht mehr zu Zigarette, Zigarre oder Pfeife gegriffen hat. Wird er rückfällig, muss er dies seiner Versicherungsgesellschaft melden und in der Regel eine Erhöhung seines Beitrages in Kauf nehmen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein als Nichtraucher Versicherter doch Raucher war, zahlt die Versicherungsgesellschaft den Hinterbliebenen im Todesfall in der Regel nur die Versicherungssumme aus, mit der sich der Versicherte als Raucher mit dem gleichen Beitrag hätte versichern können. Dadurch kann es zu einer Unterversorgung für die Hinterbliebenen kommen.

Der individuelle Preis einer Risiko-Lebensversicherung richtet sich nach mehreren Kriterien:

  • Alter des Versicherten - je älter, desto höher sind die Beiträge
  • Geschlecht - Männer zahlen aufgrund der geringeren Lebenserwartung mehr als Frauen
  • Versicherungssumme - je höher, desto teurer
  • Vertragslaufzeit - je kürzer, desto günstiger
  • Gefährliche Hobbies
  • Raucher oder Nichtraucher
  • Gesundheitszustand der zu versichernden Person

Wichtiger Hinweis


Am geringsten sind die Beiträge, wenn Sie eine jährliche Zahlweise vereinbaren, da die Versicherungsunternehmen den zusätzlichen Buchungsaufwand mehrerer Zahlungen an den Kunden weitergeben. Wählen Sie daher immer eine jährliche Zahlweise.

Grundsätzlich ist eine Risiko-Lebensversicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündbar. Das Versicherungsjahr ist jedoch nicht immer identisch mit dem Kalenderjahr, sondern beginnt mit dem im Antrag festgeschriebenen Beginn.

Bei unterjähriger Zahlungsweise ist eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat immer zum nächsten Beitragszahlungsabschnitt möglich.

Eine Alternative zur Kündigung ist die Beitragsfreistellung. Dabei wird die Beitragszahlung komplett eingestellt. Die Versicherungsgesellschaft nimmt die bis dahin eingezahlten Beiträge und angefallenen Überschussanteile und kalkuliert eine neue Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz verringert sich zwar dadurch, doch bleibt eine gewisse Grundversorgung erhalten. Bei einer Beitragsfreistellung fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Werden Sie während der Vertragslaufzeit arbeitslos oder arbeitsunfähig, endet damit nicht automatisch Ihre Verpflichtung zur Zahlung Ihrer Beiträge. Sie können jedoch eine zeitweilige Reduzierung oder Aussetzung der Beitragszahlungen bei gleichzeitiger Reduzierung Ihres Versicherungsschutzes beantragen. Sobald sich Ihre finanzielle Situation gebessert hat, können Sie Ihren vollen Versicherungsschutz wiederherstellen.

* Tarif CR, Mann, Nichtraucher-Tarif, 100.000 € Versicherungssumme, Laufzeit 10 Jahre, Eintrittsalter 30 Jahre, mtl. Belastung bei jährlicher Zahlungsweise nach Verrechnung der Gewinnanteile. Diese sind für das laufende Geschäftsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern.

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